Alle Standardleistungen erfolgen gemäß der aktuell gültigen Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) für die Baumpflege (Herausgeber: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.), sowie weiterer gültiger Regelwerke.
Alle der folgenden Punkte sind zu einer kurzen Erklärung verlinkt. Der Link springt leider ein wenig vor, Sie müssen am Linkziel 4-5 Zeilen zurückscrollen.
Die aufgeführten Leistungen können Sie anschließend im Kontaktformular auswählen.
Leistungen
Leistungen nach ZTV
weitere Maßnahmen
Beratung
Gerne berate ich Sie zu allen baumrelevanten Themen und erarbeite mit Ihnen eine passgenaue Lösung für Sie.
Baumfachliche Baubegleitung (BaumBB)
In ihrer Baumaßnahme begegnen Sie dem Thema Bäume und Baumschutz auf Baustellen? Ich bin ihr kompetenter Ansprechpartner von der Bauvorplanung bis zum Maßnahmenabschluss.
Baumfachliche Ersterfassung
Unabhängig davon, ob es sich um einen oder zwanzig Bäume handelt, ist diese Dienstleistung der erste Schritt zur systematischen Erfassung und Bewertung ihres Baumbestandes.
Baumgutachten
In strittigen Situationen hinsichtlich der Verkehrssicherheit, Vitalitäts-, sowie Bruch- und Standsicherheitsbeurteilung eines Baumes kann es notwendig sein, ein Baumgutachten zu erstellen, welches vor Gericht oder gegenüber Versicherungsträgern Wirkung zeigt. Auch hier berate ich Sie gerne, oder erstelle eine Baumwertermittlung nach der anderkannten s.g. Methode Koch.
Baumfällung / Fällung
Kann die Stand- und Bruchsicherheit und damit die Verkehrssicherheit mit anderen Schnitt- und technischen Mitteln nicht erhalten oder wiederhergestellt werden, so muss eine Fällung in Betracht gezogen werden. Dies kann unterschiedliche Gründe und Ursachen sowie andere Notwendigkeiten haben. Zu bedenken gilt es eine Abwägung zwischen Erhaltensfähig- und Erhaltenswürdigkeit zu treffen.
Baumkontrolle
Ihre Bäume werden einzeln einer biologischen und statischen Ersterfassung und Bewertung unterzogen und Sie erhalten eine aussagekräftige Zusammenstellung aller relevanten Informationen über ihre/n Bäum:e.
Baumpflege
Hierzu zählen üblicherweise die in der ZTV gelisteten möglichen Maßnahmen, siehe Abschnitt: Leistungen nach ZTV
Eingehende Untersuchung
Ist ein Baum mittels einfacher Hilfsmittel wie Schonhammer und Sondierstab hinsichtlich seiner Stand- und Bruchsicherheit nicht ausreichend zu beurteilen, kann eine eingehende Untersuchung notwendig werden, wobei mittels einer Bohrwiderstandsmessung, einer Schalltomographie oder eines Zugversuchs die tatsächlich verbleibende statische Tragfähigkeit ermittelt wird.
Schalltomographie
Bei der Schalltomographie mittels des s.g. „Arbotoms“ werden rund um den Stamm auf vermuteter Schadhöhe Schallsensoren angebracht, die die Schallleitfähigkeit des Holzkörpers bemessen und eine graphische Ausgabe erzeugen, die eine Abschätzung der Dichte und somit Leitfähigkeit des verbleibenden Holzkörpers ermöglichen.
Bohrwiderstandsmessung
Unter Zuhilfenahme eines Bohrwiderstandsmessgerätes wird der Bohrwiderstand des Holzkörpers mittels einer Bohrnadel graphisch abgetragen und lässt eine punktuelle Bestimmung der Dichte des Holzkörpers zu.
Pflanzung: Beratung, Planung und Durchführung von Pflanzungen
Am Anfang steht die Pflanzung, und diese gilt es wohl zu überlegen. Gerne berate ich Sie hinsichtlich klima- und standortangepasster Sorten und begleite und betreue Sie bei der Durchführung einer Pflanzung.
Schnittmaßnahmen allgemein
In Kommunkation miteinander werden wir eine Sprache finden, die das übliche Verständnis von Baumpflege berücksichtigen wird. Wir orientieren uns am Stand der Technik und setzen diesen konsequent um.
Obstbaumschnit
Je nach Alter, Entwicklungsstadium und Allgemeinzustand sowie Kronenarchitektur und Ertragsziel wird ihr Baum spezifisch auf ihre Bedürfnisse abgestimmt geschnitten.
Eichenprozessionsspinner (EPS) Entfernung
Thaumetopoea processionea ist eine Nachtfalterart aus der Familie der Zahnspinner. Im Raupenstadium durchlaufen die Tiere fünf bis sechs Häutungsstadien, bei denen im dritten Stadium Brennhärchen ausgebildet werden, die bei Menschen hoch allergene Reaktionen auslösen können. Ein Befall ist nicht meldepflichtig, es ist aber v.a. im Siedlungsraum dringend zur Handlung geraten, da die Brennhärchen natürlich auch durch Windtrift weitergetragen werden können. Der ideale Zeitpunkt zur Bekämpfung ist vor dem 3.Häutungsstadium; es kann und sollte aber auch danach umgehend gehandelt werden. Unter zuhilfe Nahme geeigneter Schutzausrüstungen und geeigneter Hilfsmittel können die Nester entfernt werden.
Leistungen nach ZTV
Jungbaumpflege (ZTV 3.2.1)
Bei der Jungbaumpflege wird über die Zukunft ihres jungen Baumes entschieden, und diese gilt es zeitgerecht durchzuführen, um den erwählten Baum an gegebenem Standort anzupassen. Neben der Freistellung des Leittriebes werden reibende und sich kreuzende sowie gebrochene Äste entfernt, sowie sukzessive das Lichtraumprofil hergestellt. Jungbaumpflege wird bis zum ~15. Standjahr praktiziert.
Kronenpflege (ZTV 3.2.2)
Erhalt des sorten- und arttypischen Habitus, bei Entnahme von sich kreuzenden, reibenden, gebrochenen und toten Äste, sowie ggf. eine statische Regulation der Kronenarchitektur.
Lichtraumprofilschnitt (ZTV 3.2.3)
Schnitt zur Erhaltung oder Herstellung des Lichten Raumes für den öffentlichen Verkehrsraum.
Totholzentfernung (ZTV 3.2.4)
Tote Äste mit Ø von (3) 5-10cm werden entnommen. Dies ist baumartabhängig. Äste mit einem Ø>10cm sind Einzelfallentscheidungen, da sie als wertvolle Habitate gelten.
Entfernung Stamm- und Stockaustriebe (ZTV 3.2.5)
Stamm- und Stockaustriebe werden an der Basis entnommen. Motorbetriebene Hilfsgeräte sind unzuässig.
Formschnitt (ZTV 3.2.6)
Der Zuwachs, der über die vorgegebene Form hinausgeht ist zu entfernen.
Kopfbaumschnitt (ZTV 3.2.7)
Die Triebe auf dem Kopf sind an der Basis flach und nur im Triebdurchmesser ohne Verletzung des Kopfes zu entfernen.
Der Schnitt ist in der Vegetationsruhe durchzuführen.
Teileinkürzung (ZTV 3.3.1)
Bei statischer Notwendigkeit können einzelne Äste bis maximal Grobaststärke (Ø bis 10cm) eingekürzt oder entnommen werden. Es ist auf Zugast zu schneiden.
Einkürzung (ZTV 3.3.1)
Bei statischer Notwendigkeit kann die gesamte Krone bis maximal Grobaststärke (Ø bis 10cm) eingekürzt werden. Es ist auf Zugast zu schneiden.
Sofortmaßnahmen nach Sturm o.ä. (ZTV 3.3.2)
Äste, Kronenteile oder die gesamte Krone sind entsprechend den Erfordernissen der Verkehrssicherheit einzukürzen. Es ist auf Zugast zu schneiden.
Nachbehandlung geschädigter Bäume mit Ständerbildung (ZTV 3.3.3)
Bei Einkürzung von Ständern ist auf Zugast zu schneiden. Die Schnittmaßnahmen sind so durchzurühren, dass allmählich eine Sekundärkrone entsteht.
Einbau eines Kronensicherungssystems (ZTV 3.4)
Kronensicherungssysteme kommen v.a. dann zum Einsatz, wenn einer statischen Gefährdung durch Schnittmaßnahmen nicht zu begegnen ist. Kronensicherungssysteme können statisch oder dynamisch eingebaut werden und bestehen aus Textilmaterial oder Stahl. Sie sind dazu gedacht Lastspitzen durch Windkraft entgegenzuwirken und können diese dynamisch abpuffern, oder statisch auffangen. Die Art des Einbaus ist von der Schadsituation abhängig, und kann einfach, mehrfach, im Ringverbund, dynamisch, statisch oder gemischt erfolgen.
Ast- und Baumstützen / Abspannungen (ZTV 3.5)
Situationsabhängig ist der Einbau von Ast- und/oder Baumstützen sinnvoll, um eine statisch kritische Situation aufzufangen. Darüber hinaus sind auch gesamthafte Abspannungen im Einzelfall sinnvoll und angeraten.
Verbolzung u.a. (ZTV 3.6)
Aufgerissene Stammverbindungen (Zwiesel – hier v.a. Druckzwiesel) oder solche, die aufzureißen drohen, können durch Verbolzungen ruhig gestellt werden, was durch das Hindurchtreiben einer Stahlgewindestange erfolgt, die beidseitig mit in den Holzkörper eingelassenen Muttern fixiert wird.
Behandlung von Wunden (ZTV 3.7)
Die Behandlung von frischen und flächigen Rindenablösungen, z.B. durch Anfahrschäden, muss unverzüglich, am besten am Tag der Schädigung, erfolgen.
Gelöste Rindenteile, die noch mit dem Baum Verbindung haben, sind wieder anzuheften.
Schutz vor Rindenschäden (ZTV 3.8)
Schutzmaßnahmen gegen Hitzeschäden sind so auszuführen, dass die direkte Sonneneinstrahlung auf die Rinde ganzjährig verhindert oder zumindest stark reduziert wird. Die Atmung der behandelten Baumteile darf nur so weit eingeschränkt werden, dass dies nicht zu einer nachhaltigen Schädigung führt.
Entfernung von baumfremdem Bewuchs (ZTV 3.10)
Schlingpflanzen wie Efeu (Hedera helix), Waldrebe (Clematis alternata) und Blauregen/Glyzine (Wisteria floribunda) können v.a. bei sehr starkem Besatz zu einem Problem für den Baum werden und sollten zur Einsicht bei der Baumkontrolle zumindest bis unter den Kronenansatz entfernt werden.
Misteln (Viscum album) sollten unbedingt frühzeitig und regelmäßig entfernt werden, da sie als Halbschmarotzer in den Stoffwechsel eingreifen und in den Holzkörper einwachsen. Sie stehen nicht mehr unter Naturschutz, sofern sich nicht von Tieren als Habitat (Brut- und Niststätte) genutzt wird.
Baumschutz auf Baustellen (ZTV 3.11)
Baumschutz auf Baustellen umfasst alle Maßnahmen zum Schutz von Bäumen während Bauarbeiten. Dazu gehören unter anderem Asthochbindungen (Lichtraumprofil Fahrzeuge), stationäre Schutzzäune, Stammschutzeinrichtungen, Wurzelabdeckungen (Druckplatten), Wurzelvorhänge und klare Abstandsregeln. Ziel ist es, Schäden an Stamm, Krone und Wurzeln zu verhindern. So bleiben Bäume auch trotz Baumaßnahmen gesund und erhalten.
Baumumfeldverbesserung, Verbesserung des Wurzelbereichs (ZTV 3.12)
Diese Maßnahmen verbessern gezielt die Bedingungen im Wurzelbereich von Bäumen. Verdichtete Böden werden gelockert und mit luft- und wasserdurchlässigen Materialien ergänzt, wie beispielsweiese bei der Tiefendurchlüftung mittels Geoinjector. Dadurch wird die Versorgung der Wurzeln nachhaltig verbessert. Das Ergebnis ist ein vitalerer und widerstandsfähigerer Baum.
Wurzelvorhang
Ein Wurzelvorhang wird bei Baumaßnahmen angelegt und soll freigelegte Wurzeln vor Austrocknung und Beschädigung schützen. Ein Wurzelvorhang ist eine für die Bauphase permanente, feste Einrichtung, die regelmäßig feucht gehalten werden muss.
Saugbaggereinsatz
TDer Saugbagger ermöglicht ein besonders schonendes Freilegen von Baumwurzeln ohne Beschädigung. Statt mit Schaufeln zu arbeiten, wird der Boden mittels Luftstrom abgesaugt. Dadurch bleiben selbst feine Wurzeln erhalten. Diese Methode ist ideal bei Arbeiten im sensiblen Wurzelbereich.
Bodenverbesserungsmaßnahmen
Durch gezielte Bodenverbesserung wird die Lebensgrundlage des Baumes nachhaltig gestärkt. Verdichtete oder nährstoffarme Böden werden aufgelockert und mit geeigneten Materialien angereichert. So können Wasser, Luft und Nährstoffe besser aufgenommen werden.
Fällung / Baumfällung
Kann die Stand- und Bruchsicherheit und damit die Verkehrssicherheit mit anderen Schnitt- und technischen Mitteln nicht erhalten oder wiederhergestellt werden, so muss eine Fällung in Betracht gezogen werden. Dies kann unterschiedliche Gründe und Ursachen sowie andere Notwendigkeiten haben. Zu bedenken gilt es eine Abwägung zwischen Erhaltensfähig- und Erhaltenswürdigkeit zu treffen.
Freischneiden von Gebäuden, Leitungen und Einrichtungen
In der Regel, und wenn biologisch vertratbar, wird ein Gebäudeabstand von 1,5m hergestellt. Bei Leitungen ist darauf zu achten, dass stromführende Leitungen für den Arbeitsprozess durch den Auftraggeber fachmännisch abgeschaltet werden müssen; hier sind mitunter auch Abstände >1,5m nötig.
sonstiges / anderes
Was auch immer Ihnen für Fragen kommen, oder wenn sie besondere Ideen haben, wie die Installation von Schaukeln, Hängematten, Sonnensegeln oder Baumhäusern, melden Sie sich gerne bei uns.
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